BPOLI LUD: Von Polen nach Deutschland – und noch am selben Tag von Deutschland nach Georgien zurückgewiesen
Das neue Jahr war gerade einmal zwei Stunden alt, als ein georgischer Staatsangehöriger wegen fehlender Einreiseberechtigung vom polnischen Grenzschutz an der Grenze zu Deutschland zurückgewiesen wurde. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass auch die Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland nicht vorlagen.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung ergab sich zudem, dass der Mann bereits von der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Feststellung seines Aufenthalts gesucht wurde. Außerdem war er im Jahr 2024 bereits einmal wegen eines unerlaubten Einreiseversuchs nach Deutschland aufgefallen.
Der Georgier wurde wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts angezeigt. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass er sich in den vergangenen zehn Monaten nicht nur ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten, sondern in dieser Zeit auch unerlaubt gearbeitet hatte.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen sollte seine Einreise durch eine Zurückweisung verhindert werden. Da eine Rückführung nach Polen nicht mehr möglich war, wurde der Mann noch am selben Tag um 22:05 Uhr über den Flughafen München unmittelbar nach Georgien zurückgewiesen.
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