205 Messertrageverbote seit Beginn des Konzeptes ausgesprochen

Lfd. Nr.: 0004 Seit April 2024 spricht die Polizei Dortmund ein bis drei Jahre gültige Messertrageverbote aus. Am 30.12.25 waren dies insgesamt 205. Während 2024 zu Beginn der Maßnahme ein Task Force gegründet werden musste, um Fälle zu identifizieren, in denen ein solches Verbot überhaupt wirksam werden konnte, ist die Prüfung von diesen Verbotsverfahren nunmehr zu einem regelmäßigen Standard geworden. Weitere Informationen zur Erläuterung des Verfahrens: https://dortmund.polizei.nrw/presse/waffentrageverbote-angeordnet-polizeipraesident-gregor-lange-setzt-task-force-zur-bekaempfung-der-messerkriminalitaet-ein Im konkreten Fall bedeutet das, dass wenn eine Strafanzeige in Zusammenhang mit Messerkriminalität durch die Kriminalpolizei bearbeitet wird, eine solche Prüfung standardisiert durchgeführt wird. Aber auch in anderen Sachverhalten, bei denen Einsatzkräfte zum Beispiel bei Personendurchsuchungen ein Messer oder andere gefährliche Gegenstände feststellen, kann eine solche Prüfung angeregt werden. Hierzu Polizeipräsident Gregor Lange: "Bereits im Laufe des Jahres zeichnete sich ab, dass die Messerkriminalität in Dortmund und Lünen weiter rückläufig ist. Eine erste Trendwende konnten wir schon 2024 nach Einführung der Verbote feststellen. Mit Jahresende 2025 können wir nun bestätigen, dass wir 458 Delikte (2024: 482 Delikte) registriert haben, bei denen ein Messer zum Einsatz gekommen ist. Das ist ein Rückgang von 4.98% im Vergleich zum Vorjahr (Stand: 30.12.25). Besonders erfreulich ist, was wir bei unseren Personenkontrollen im Rahmen der PK Fokus im Bereich der Innenstadt und der Nordstadt beobachten. Insgesamt wurden dabei 266 Personen kontrolliert, gegen die wir auch ein Verbot verhängt hatten, ohne ein Messer zu finden. Das zeigt, dass die Verbote wirken, denn im Vergleich dazu sind bei den Kontrollen lediglich 61 Personen aufgefallen, die trotz einer gültigen Verbotsverfügung doch wieder ein Messer mitgeführt haben. Wir werden nie konkret messen können, wie viele Straftaten an einem solchen Tag verhindert worden sind. Denn neben dem Zwangsgeld konnten den Personen dann das Messer abgenommen werden. Sei es nun durch die Androhung der 250,- Euro Zwangsgeld, durch die Kontrollmaßnahmen oder durch die persönliche Ansprache durch den zuständigen Bezirksdienstbeamten, wir stellen fest, dass Messerstraftaten weniger geworden sind. Wir sind auf dem richtigen Weg." Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Dortmund Kay-Christopher Becker Telefon: 0231/132-1031 E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de