BPOL NRW: Bilanz der Bundespolizei NRW zum Messerverbot während der Weihnachtszeit und Silvester / Gefahrenfilter hat sich bewährt

Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hatte sowohl zur Weihnachtszeit im Zeitraum vom 17. November bis 30. Dezember 2025 sowie zusätzlich anlässlich des Jahreswechsels im Zeitraum 31. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 Allgemeinverfügungen erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen zeitweise untersagten. Die Verfügung zielte darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Bahnhöfen, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren. Von den Maßnahmen erfasst waren folgende Bahnhöfe: 1. 17.11.2025 - 30.12.2025: Bochum Hbf, Dortmund Hbf, Essen Hbf, Düsseldorf Hbf, Oberhausen Hbf, Duisburg Hbf, Wuppertal Hbf, Mönchen-gladbach Hbf, Köln Hbf, Bonn Hbf, Siegburg/Bonn, Siegen Hbf, Münster Hbf, Aachen Hbf, Aachen-Rothe Erde 2. 31.12.2025 - 01.01.2026: Dortmund Hbf, Bochum Hbf, Essen Hbf, Gelsenkirchen Hbf, Recklinghausen Hbf, Hagen Hbf, Münster Hbf, Bielefeld Hbf, Hamm Hbf, Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Mönchengladbach Hbf, Wuppertal Hbf, Oberhausen Hbf, Köln Hbf, Bonn Hbf. Hierzu führte die Bundespolizei verstärkt Kontrollen in den betroffenen Bahnhöfen durch. Dabei wurden im Zeitraum vom 17.11.25 bis zum 30.12.25 insgesamt 331 Verstöße, darunter rund 200 Messer, 100 Abwehrsprays und 25 Schlagstöcke/-ringe festgestellt. Die Maßnahme war als sogenannter Gefahrenfilter für städtische Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte wirksam und erhöhte darüber hinaus effektiv die Sicherheit von Reisenden im Bahnverkehr. Im Zeitraum vom 31.12. bis zum 01.01.26 wurden zudem 27 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung geahndet, bei denen unter anderem 12 Messer, 10 Abwehrsprays und 3 Schreckschusswaffen festgestellt wurden. Auch hier trug die Allgemeinverfügung zum insgesamt ruhigen Verlauf des Jahreswechsels in Nordrhein-Westfalen bei. Insgesamt wurden im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen -24- Allgemeinverfügungen an 88 Bahnhöfen durch die Bundespolizei erlassen, die zur Feststellung von rund 700 Verstößen mit rund 800 gefährlichen Gegenständen - darunter 438 Messer - führten. Insofern haben sich Allgemeinverfügungen als Instrument der Gefahrenabwehr bewährt, an dem die Bundespolizei in NRW auch zukünftig festhalten wird. Rückfragen bitte an: Für Rückfragen zu lokalen Ergebnissen der Allgemeinverfügungen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der jeweilig örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektion: Bundespolizeiinspektion Dortmund 0231 / 5622 47 - 1011 / -1012 presse.do@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Hagen und Recklinghausen Bundespolizeiinspektion Münster 0251 / 97437 - 1011 / -1012 presse.ms@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Münster, Bielefeld und Hamm Bundespolizeiinspektion Düsseldorf 0211 / 179276 - 150 / -151 / -152 presse.d@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal und Oberhausen Bundespolizeiinspektion Köln 0221 / 16093 - 1400 / -1401 presse.k@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Köln, Bonn, Siegburg/Bonn und Siegen Bundespolizeiinspektion Aachen 0241 / 56837 -1004 / -1005 / -1006 / -1007 Presse.ac@polizei.bund.de Für die Bahnhöfe Aachen und Aachen-Rothe Erde Veröffentlicht durch: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Stabsstelle Presse-/Öffentlichkeitsarbeit Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2241/238-1402 E-Mail: presse.nrw@polizei.bund.de Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.