BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Bundesautobahn 52

Am Dienstagvormittag, 6. Januar 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen staatenlosen 26-jährigen Mann auf der Bundesautobahn 52. Eine Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Kleve per Haftbefehl gesucht wurde. Im Jahr 2025 hatte ihn das Amtsgericht Geldern aufgrund der Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro, ersatzweise 15 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Verurteilte die geforderte Geldsumme von 682,50 Euro (einschließlich der entstandenen Kosten) bezahlte, durfte er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.