Nach Tötungsdelikt in Höchstadt a. d. Aisch – Haftbefehl erlassen

Wie mit Meldung 17 berichtet, ereignete sich am Montagabend (05.01.2026) ein Tötungsdelikt in Höchstadt a. d. Aisch ein. Der Ermittlungsrichter erließ nun Haftbefehl. Nachdem eine Mitteilerin den Polizeinotruf verständigt hatte, fanden Beamte der Polizeiinspektion Höchstadt a. d. Aisch eine tote Frau in dem Haus in der Straße ´An der Lehmgrube`. Der Spurenlage zu Folge handelte es sich um ein Tötungsdelikt zum Nachteil der 69-Jährigen (deutsch). Zum jetzigen Stand der Ermittlungen wird von einer Beziehungstat ausgegangen. Die Beamten nahmen noch vor Ort einen 44-jährigen Deutschen fest. Hierbei handelt es sich um den Sohn der 69-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte Haftantrag gegen den Tatverdächtigen. Er wurde am 06.01.2026 dem Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher einen Haftbefehl gegen den 44-Jährigen erließ. Weitere Auskünfte im Fortgang des Verfahrens erteilt die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth, Frau Oberstaatsanwältin Heike Klotzbücher, unter der Telefonnummer 0911 3212780. Erstellt durch: Gloria Güßbacher / mc Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro - Pressestelle Richard-Wagner-Platz 1 D-90443 Nürnberg E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Erreichbarkeiten: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 16:00 Uhr Freitag 07:00 bis 15:00 Uhr Sonntag 11:00 bis 14:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Außerhalb der Bürozeiten: Telefon: +49 (0)911 2112 1553 Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet: