Verkehrskontrolle deckt diverse Straftaten auf

In der vergangenen Nacht fuhren Beamte des Polizeirevieres Friedland routinemäßig Streife, als sie im Fünfeichener Weg, zwischen Neubrandenburg und der L 33, ein Fahrzeug bemerkten, welches sie einer Verkehrskontrolle unterziehen wollten. Auf der L 33, der Pkw war zwischenzeitlich in Richtung Rowa abgebogen, schloss der Streifenwagen zum vorausfahrenden Fahrzeug auf und schaltete das Anhaltesignal ein. In den meisten Fällen, würden die Autofahrer nun an einem geeigneten Platz anhalten und die Kontrolle könnte beginnen. Doch nicht in diesem Fall. Der Fahrzeugführer missachtete das Anhaltesignal des Streifenwagens und bog von der L 33 in Richtung Rowa ab. Von dort aus fuhr das Fahrzeug über Holldorf in Richtung Godenswege und überschritt hierbei mehrfach die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Teilweise bewegte der Fahrzeugführer sein Auto mit circa 90 km/h, obwohl nur 50 km/h erlaubt waren. Aufgrund der winterlichen Witterung musste der Fahrzeugführer seinen Pkw auf dem Verbindungsweg zwischen Holldorf und Godenswege stoppen, sodass die Verfolgungsfahrt ein Ende nahm. Es stellte sich heraus, dass sich in dem Wagen ein polizeibekannter 28-Jähriger (Fahrer), sowie dessen Mitfahrer im Alter von 28 und 18 Jahren befanden. Eine durchgeführte Überprüfung ergab, dass der 28-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Zudem war das genutzte Fahrzeug bereits seit mehreren Monaten außer Betrieb gesetzt und, als würde dies nicht ausreichen, gehörten auch die Kennzeichen, welche bereits entwertet waren, nicht an das Auto. Der Fahrer wurde außerdem einem Drogenvortest unterzogen, welcher ein positives Ergebnis zeigte. Den 28-jährigen Fahrer des Fahrzeuges erwarten nun unter anderem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des illegalen Straßenrennens, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Kennzeichenmissbrauchs sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Doch auch die 18-jährigen Beifahrerin des Tatverdächtigen rückte in das Blickfeld der Beamten. Während der Maßnahmen vor Ort wurden bei der jungen Frau ein Springmesser sowie Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt. Sie muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz verantworten Rückfragen bitte an: Für Medienvertreter: Kimberly Schätzchen Polizeipräsidium Neubrandenburg Pressestelle Telefon: 0395 5582 5007 E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Polizeipräsidium Neubrandenburg Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst Telefon: 0395 5582 2223 E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de