BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Flughafen Niederrhein

Am Donnerstagmorgen, 8. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle Fluggäste vor ihrem Flug nach Marokko. Dabei überprüften die Beamten auch einen 30-jährigen Niederländer. Ein Abgleich der Personalien mit den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe per Haftbefehl gesucht wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Bruchsal aufgrund von Fahren trotz Fahrverbots zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro, ersatzweise 60 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Gesuchte die geforderte Geldsumme von insgesamt 6077,50EUR (einschließlich der entstandenen Verfahrenskosten) entrichtete, durfte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.