Bergkamen/Bönen/Kamen – Polizeibeamte führen an zwei Tagen Geschwindigkeitskontrollen in Bergkamen, Bönen und Kamen durch
Polizeibeamte der Wache Kamen haben am Montag (05.01.2026) und Dienstag (06.01.2026) jeweils zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr Verkehrskontrollen mit den Schwerpunkten "Geschwindigkeit und Ablenkung" in Bergkamen, Bönen und Kamen durchgeführt.
Es wurden insgesamt über 100 Verkehrsverstöße festgestellt.
In Bergkamen verhängten die Beamten an der Werner Straße/Am Roggenkamp 29 Verwarnungsgelder, weil Verkehrsteilnehmende beim regelwidrigen Abbiegen beobachtet wurden. An der Kontrollstelle "Werner Straße/Am Geistbaum" gab es ein Verwarnungsgeld, weil ein Kind ohne Sicherheitsgurt mit im Pkw fuhr und es gab zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen, wegen Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt.
In Bönen kontrollierten die Beamten an der Örtlichkeit "Goethestraße" die Geschwindigkeit und verhängten 20 Verwarnungsgelder wegen zu schnellen Fahrens.
Zudem konnte ein Fahrzeugführer festgestellt werden, der seinen Pkw unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte. Während der Sachverhaltsaufnahme wurden die Beamten zusätzlich von dem Fahrzeugführer beleidigt und bedroht.
Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.
An einer Kontrollstelle an der Bahnhofstraße in Kamen haben die Polizeibeamten 28 Verwarnungsgelder wegen verbotener Durchfahrt erhoben. Sieben Verwarnungsgelder und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekamen Verkehrsteilnehmende an der Heerener Straße/Gutenbergstraße in Kamen, weil sie zu schnell unterwegs waren.
Außerdem konnte die Polizei im Stadtgebiet Bergkamen, Bönen und Kamen weitere Verkehrsverstöße ahnden:
Zwei Verwarnungsgelder wegen Benutzung des Mobiltelefons während des Fahrradfahrens.
Zwei Anzeigen wegen Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt auf einem Pedelec.
Einen Verstoß gegen das "Pflichtversicherungsgesetz E-Scooter", d.h. der E-Scooter war ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs.
Drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen, weil der TÜV abgelaufen war und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, weil ein Verkehrsteilnehmer einen Rotlichtverstoß begangen hatte.
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