Bundespolizeidirektion München: Allgemeinverfügung der Bundespolizei zum temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen an den Hauptbahnhöfen Nürnberg und Augsburg

Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 9. Januar, 15:00 Uhr bis 11. Januar, 03:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg und den Hauptbahnhof Augsburg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile der beiden Hauptbahnhöfe, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den oben genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein. Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung Auf Plakaten in den genannten Hauptbahnhöfen wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen. Die genannten Maßnahmen wurden eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt. Rückfragen bitte an: Hubert Grimm Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit den Revieren in Augsburg, Ingolstadt und Ansbach ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn. Die Zuständigkeit umfasst 309 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie 1823 Streckenkilometer in Mittelfranken, Nordschwaben, dem nördlichen Oberbayern und dem Landkreis Forchheim. Dies entspricht etwa 23 Prozent der Fläche Bayerns.