++ Versammlungsrechtliche Beschränkung im Lüner Holz ++ Polizei räumt rechtlich nicht zulässigen Plattformen ++ Vorübergehende Sperrung der AS Adendorf ++
Lüneburg
Am 12.01.2026 kam es im Lüner Holz zu einem Polizeieinsatz. Dort wurden vor rund einem Monat Plattformen in den Bäumen errichtet. Bereits im Dezember hatten Polizei und verantwortliche Behörden auch nach Bewertung durch den Rechtsbereich die Plattformen im Lüner Holz als Bauten u.a. aufgrund des Waldgesetzes und der Nds. Bauordnung als rechtlich nicht zulässig und somit als "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" eingeordnet.
Die Polizei hat den weiteren Ausbau der Plattformen bereits im Rahmen eines Einsatzes unterbunden (siehe Pressemitteilung vom 21.12.2025).
Aufgrund der anhaltenden und zunehmenden Gefahrenlage und des unzulässigen Dauerzustands erfolgte am 12.01.2026 durch polizeiliche Einsatzkräfte die Räumung der Bauten und Plattformen. Dabei wurde zuvor mehrfach eine versammlungsrechtliche Beschränkung ausgesprochen und die Möglichkeit der Fortsetzung an einem alternativen Ort angeboten. Nachdem dieser Verfügung nicht nachgekommen wurde, begannen Einsatzkräfte der Polizei die Plattformen zu räumen. Für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen wurde die Autobahnausfahrt der A39 AS Adendorf gesperrt. Insgesamt wurden drei Versammlungsteilnehmende von den Plattformen auf den Boden begleitet.
Bei dem Einsatz waren Kräfte der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, der Bereitschaftspolizei Lüneburg sowie Spezialkräfte der Technischen Einsatz Einheit aus Hannover eingebunden.
Das Versammlungsrecht der betroffenen Personen wurde im Rahmen des Einsatzes unter der genannten Beschränkung dauerhaft gewährleistet.
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Michel Koenemann
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