BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet drei Gesuchte am Flughafen Düsseldorf
Am gestrigen Montagmittag (12.01.2026) kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf eine 46-jährige türkische Staatsangehörige, die beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Hier stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Juli des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die im Januar 2025 Verurteilte erlassen hatte.
Die Geldstrafe in Höhe von 5.500 Euro konnte die in Baden-Württemberg lebende Frau jedoch nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen nicht abwenden. Sie wurde daher durch die Bundespolizei den zuständigen Justizbehörden überstellt.
Zwei Stunden später wurde ein ghanaischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen den 30-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve vor. Diese hatte erst wenige Tage zuvor einen Haftbefehl ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt. Rechtskräftig verurteilt wurde er demnach im Juli 2025.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Ruhrgebiet lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen abwenden und seinen Heimweg fortsetzen.
Montagabend kontrollierten die Bundespolizisten einen 34-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate befand. Hier stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz im Mai 2025 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gegen den im Juni 2024 Verurteilten erlassen hatte.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 450 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Portugal lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.
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