BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt verbotenes Messer
Am 13. Januar trafen Beamte einen Mann im Hagener Hauptbahnhof an. Das aufgefundene Messer beschlagnahmten die Beamten.
Gegen 22:25 Uhr stellten die Einsatzkräfte den deutschen Staatsbürger fest. Dieser änderte beim Erblicken der Streife seine Laufrichtung und versuchte sich so offensichtlich einer Kontrolle zu entziehen. Eine Überprüfung seiner Daten ergab keine Auffälligkeiten. Während der gesamten Kontrolle versuchte der 25-Jährige, etwas in seiner Jackentasche zu verstecken. Auf die Frage nach verbotenen Gegenständen antwortete der Gevelsberger verneinend. Bei der Durchsuchung seiner Jacke fanden die Einsatzkräfte dann ein Faustmesser in einer selbstgebauten Schutzhülle.
Ein Faustmesser hat einen senkrecht zur Klinge stehenden Griff. Wenn man es in der Hand hält, ragt die Klinge zwischen den Fingern hervor. So wird verhindert, dass das Messer aus der Hand rutscht.
Die Uniformierten beschlagnahmten das verbotene Messer umgehend und belehrten den Beschuldigten. Dieser machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Nach Abschluss der Maßnahmen setzte der Mann seinen Weg fort.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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