Owschlag / Jalm: Gefährliche Personenbeförderung in Transporter – Weiterfahrt mehrfach untersagt
Am Donnerstagmorgen, 15.01.2026, gegen 08:30 Uhr, erhielt die Polizei einen Hinweis eines aufmerksamen Verkehrsteilnehmers auf einen Mercedes Sprinter mit bulgarischen Kennzeichen, der sowohl durch unsichere Fahrweise als auch durch erhebliche technische Mängel aufgefallen war. Das Fahrzeug soll in Schlangenlinien geführt worden sein, zudem war die Beleuchtung teilweise ohne Funktion.
Der Sprinter konnte gegen 08:45 Uhr an der Autobahnanschlussstelle Owschlag angehalten und kontrolliert werden.
Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass sich vier Personen im Fahrzeug befanden, obwohl der Transporter lediglich zwei eingetragene Sitzplätze aufweist. Neben dem 18-jährigen rumänischen Fahrzeugführer saß eine Person auf dem Beifahrersitz. Zwei weitere Personen hielten sich im Laderaum auf, wo sie auf einem selbstgebauten Hochbett quer zur Fahrtrichtung lagen. Zusätzlich befand sich zwischen Fahrer- und Beifahrersitz ein unbefestigter Gartenstuhl.
Weiterhin wurde festgestellt, dass auf dem Beifahrersitz der Sicherheitsgurt fehlte, sodass, abgesehen vom Fahrer, keine der mitfahrenden Personen gesichert war. Aufgrund der erheblichen Gefährdung wurde die Weiterfahrt untersagt.
Trotz dieser Maßnahme wurde derselbe Sprinter gegen 10:30 Uhr erneut von einer Streife auf der Autobahn fahrend festgestellt. Die zweite Kontrolle erfolgte um 10:40 Uhr auf dem Autobahnparkplatz Jalm.
Dabei zeigte sich, dass das Fahrzeug erneut mit vier Personen besetzt war. Eine Person lag wieder im selbstgebauten Bett im Laderaum, eine weitere saß auf dem Gartenstuhl zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Die zuvor ausgesprochene Untersagung der Weiterfahrt wurde somit ignoriert.
Um eine weitere Gefährdung zu verhindern, wurde die Weiterfahrt diesmal durch das Anbringen einer Parkkralle technisch unterbunden.
Gegen den Fahrzeugführer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im zweiten Fall wurden die Bußgelder aufgrund vorsätzlichen Handelns verdoppelt, zudem kamen weitere Verstöße hinzu, unter anderem das Missachten polizeilicher Weisungen aus der ersten Kontrolle.
Auch die Fahrzeughalterin muss sich als Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten, da sie die Inbetriebnahme des mangelhaften Fahrzeugs zugelassen hat.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Umbauten und unsachgemäße Personenbeförderungen eine erhebliche Gefahr für alle Insassen sowie andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
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