OH- BAB1 – Bad Schwartau / Flucht vor Polizeikontrolle endet in Untersuchungshaft
+++ Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck +++
Am Dienstagnachmittag (13.01.2026) stellten Einsatzkräfte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen-Süd auf der Bundesautobahn 1 bei Bad Schwartau einen Opel Corsa ohne gültige Zulassung fest. Der Fahrer des Wagens versuchte sich der geplanten Kontrolle zu entziehen, konnte nach kurzer Flucht in Bad Schwartau aber gestellt werden. Ermittlungen ergaben, dass der Flüchtige aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls zur Fahndung ausgeschrieben war.
Gegen 16:10 Uhr fiel den Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen- Süd (bestehend aus Landespolizeipolizei, Bundespolizei und dem Zoll) der blaue Opel Corsa auf der BAB1 in Fahrtrichtung Süden auf. Nachdem das Fahrzeug an der Anschlussstelle Bad Schwartau die Autobahn verließ, wollten die Einsatzkräfte den Wagen und auch den Fahrzeugführer kontrollieren.
Trotz Anhaltesignalen beschleunigte der Opel Corsa plötzlich stark und der Fahrer flüchtete in Richtung Stockelsdorf. Kurz darauf konnten ihn die Beamten jedoch in der Hindenburgstraße in Bad Schwartau stoppen. Bei der Überprüfung des PKW stellte sich heraus, dass die angebrachten Siegel und die Hauptuntersuchungsplakette auf dem Kennzeichenschild gefälscht waren. Die Kennzeichen wurden sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Der Fahrer verhielt sich am Anhalteort verdächtig, er machte zunächst keine Angaben zu seiner Person. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung ergab sich, dass der 59 -Jährige (Staatsangehörigkeit: Deutsch) ohne festen Wohnsitz aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls wegen Urkundenfälschung in mehreren Fällen zur Fahndung ausgeschrieben war und auch keine Fahrerlaubnis besaß. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Zur Verkündung des vorliegenden Untersuchungshaftbefehls wurde der Mann am Mittwochvormittag einem Haftrichter des Amtsgerichtes Lübeck vorgeführt und anschließend der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt.
Nachfragen zu diesem Sachverhalt sind an die Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck zu richten.
Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck
Ulli Fritz Gerlach, Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck.
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