Bei Eis und Schnee getuntes Pedelec und manipulierten E-Scooter aus dem Verkehr gezogen
MK - Bielefeld - Mitte - Bereits am Donnerstag, 08.01.2026, fiel Beamten des Verkehrsdienstes der Polizei ein Radfahrer auf, der mit circa 40 km/h ohne den nötigen Kraftaufwand die Bleichstraße befuhr. Am Dienstag, 13.01.2026, war der Fahrer eines E-Scooters deutlich schneller als die zulässigen 20 km/h auf der Otto-Brenner-Straße unterwegs.
Bei der Nachfahrt auf der Bleichstraße folgten die Beamten mit ihrem Streifenwagen gegen 17:00 Uhr einem sogenannten Fatbike mit Breitbereifung. Dabei staunten die Polizisten über die vergleichsweise hohe Geschwindigkeit und die augenscheinlich geringe Kraft, die der Fahrer über eine längere Strecke mühelos auf die Pedale übertrug.
Eine Überprüfung des Fahrrades und des 30-jährigen Bielefelders ergab, dass das Fahrrad ein nicht zertifizierter Import aus dem Ausland ist. Eine Recherche auf der Hersteller-Website ergab: die elektrische Fahrunterstützung beträgt bis zu 38 km/h.
Pedelecs dürfen in Deutschland bis maximal 25 km/h mit elektromechanischer Unterstützung fahren. Das angehaltene "Pedelec" ist deshalb rechtlich ein führerscheinpflichtiges Motorrad, dass eine Kfz-Haftpflicht und ein Kennzeichen benötigt. Dem 30-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Darüber hinaus wurde gegen ihn eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Gegen 16:30 Uhr fiel einem Kradfahrer des Verkehrsdienstes auf der Otto-Brenner-Straße ein E-Scooter auf, der deutlich über 30 km/h fuhr. Zulässig sind bei derartigen Fahrzeugen maximal 20 km/h.
Der 58-jährige Bielefelder bestritt ein Tuning oder die Manipulation seines E-Scooters. Da vor Ort keine Veränderungen festgestellt werden konnten, stellte der Motorradpolizist den E-Scooter sicher.
Eine Untersuchung und Zerlegung des E-Scooters ergaben, dass das originale Steuergerät unprofessionell gegen eine nicht zulässige Import-Box aus dem Ausland ausgetauscht wurde. Eine Recherche auf der Hersteller-Homepage, der nachträglich eingebauten Steuerbox ergab, dass der E-Scooter mit dieser Manipulation bis zu 32 km/h gefahren werden konnte.
Dem 58-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Weil er im Besitz eines Führerscheines ist, lag kein fahrerlaubnisrechtlicher Verstoß vor. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die nicht zulässige Steuerbox wurde sichergestellt.
Der Verkehrsdienst appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, nur zertifizierte Pedelecs zu nutzen, deren elektronische Unterstützung bis höchstens 25 km/h erfolgt. Von einer Manipulation der E-Scooter-Elektronik raten die Beamten dringend ab.
Neben den genannten Verkehrsverstößen kann durch technische Veränderungen und beispielsweise höheren, als die zulässigen oder vom Hersteller angegebenen Geschwindigkeiten, die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs oder der Bremsen eingeschränkt sein.
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