Lebensgefährlicher Gleisaufenthalt – Mann nach Streit im Gleisbereich

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 17.01.2026 gegen 22:13 Uhr ein Mann (Alter: 21 Jahre) das Gleis 8 im Hamburger Hauptbahnhof betreten haben. Diese Handlung wurde von einer Präsenzstreife der Bundespolizei beobachtet. Zum Begehungszeitpunkt fand im Fernbahnverkehr Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf dem betroffenen Gleis hätte einfahren können. Durch die Bundespolizisten wurde der deutsche Staatsangehörige aufgefordert umgehend den Gleisbereich zu verlassen. Dieser Aufforderung kam der Mann nach und kletterte selbstständig auf den Bahnsteig zurück. In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich äußerte der einsichtige 21-Jährige, dass er nach einem Streit mit seiner Freundin ins Gleis gestiegen sei. Er gab deutlich an keine suizidalen Absichten und die Gefahren im Gleisbereich unterschätzt zu haben. Der leicht alkoholisierte Mann, der selbst angab etwas Alkohol konsumiert zu haben, jedoch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigte, musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in Begleitung seiner Freundin, die sich auch auf dem Bahnsteig aufhielt, wieder entlassen werden. Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet. Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: "Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer." WL Rückfragen bitte an: Pressesprecher Woldemar Lieder Telefon: 0173-678 34 61 E-Mail: pressestelle.hamburg@polizei.bund.de Bundespolizeiinspektion Hamburg Wilsonstraße 49 - 53b 22045 Hamburg