Meckenheim: Hoher Sachschaden nach Verkehrsunfall eines alkoholisierten Autofahrers – Polizei beschlagnahmt Führerschein und ordnet Blutprobe an
Ein 31-jähriger Autofahrer verunfallte am frühen Samstagmorgen (17.01.2026) auf der K 53 in Meckenheim Lüftelberg.
Der Fahrzeugführer befuhr gegen 02:30 Uhr zunächst die K 53 auf Höhe der Einmündung Südstraße in Fahrtrichtung Meckenheim. Hierbei kam er mit seinem VW Golf nach rechts von der Straße ab und streifte sowohl drei Leitpfosten, als auch einen Baum. Im Anschluss kam er mit seinem Pkw im Graben neben der Fahrbahn zum Stehen.
Der VW Golf des 31-Jährigen verlor währenddessen mehrere Fahrzeugteile auf der Fahrbahn. Zwei weitere Autos kollidierten mit den auf der Straße liegenden Fahrzeugteilen, sodass auch diese Pkw beschädigt wurden. Die geschädigten Autofahrer meldeten das Unfallgeschehen daher umgehend über den Polizeinotruf. Als die Beamten der Polizeiwache Rheinbach um Unfallort eintrafen, stellten sie eine deutliche Alkoholisierung des Unfallverursachers fest. Bei einer Atemalkoholmessung wurde ein Wert von rund zwei Promille festgestellt.
Der Führerschein des 31-Jährigen wurde vor Ort von den Beamten beschlagnahmt.
Der Unfallverursacher musste anschließend leicht verletzt in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden, wo ihm im Laufe der weiteren polizeilichen Maßnahmen nach Anordnung eine gerichtsverwertbare Blutprobe entnommen wurde.
Der VW Golf (Totalschaden) wurde zum Abschluss der Maßnahmen vor Ort abgeschleppt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von mindestens 25.000 Euro.
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