BPOL NRW: Bundespolizei stellt Haftbefehl bei Einreise am Flughafen Dortmund fest
Am 19.01. wurde im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flughafen Dortmund gegen 15:30 Uhr ein 52-jähriger serbischer Staatsangehöriger festgestellt, der aus Nis (Serbien) in das Bundesgebiet einreisen wollte. Er wies sich mit einem gültigen serbischen Reisepass aus.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vorlag, der auf einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Amtsgericht Dortmund wegen Straßenverkehrsgefährdung sowie Trunkenheit im Verkehr beruhte. Verhängt wurde eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30,00 Euro.
Die noch offene Geldstrafe in Höhe von 1 740,00 Euro wurde durch einen Abholer des Betroffenen vollständig beglichen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Einreise gestattet.
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