BPOLI LUD: Fünf Haftbefehle vollstreckt – Bundespolizei nimmt über 4.000 Euro an Geldstrafen ein
Seit Sonntag hat die Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen insgesamt fünf Haftbefehle vollstreckt. Die meisten Feststellungen erfolgten dabei am Grenzübergang Autobahn BAB 4 bei Ludwigsdorf.
Insgesamt handelte es sich um Geldstrafen in Höhe von 5.500 Euro. Drei polnische Staatsangehörige konnten ihre Geldstrafen begleichen und so die Vollstreckung der Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Frankenthal, Düsseldorf und Regensburg abwenden. Zugrunde lagen Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ein 42 jähriger polnischer Staatsangehöriger konnte seine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro hingegen nicht bezahlen. Diese war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt worden. In der Folge wurde der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel vollstreckt und die Person in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ebenso erging es einer 23 jährigen somalischen Staatsangehörigen. Sie war im Einreisezug aus Polen kommend im Bahnhof Görlitz kontrolliert worden. Die gegen sie von der Staatsanwaltschaft Landshut verhängte Geldstrafe in Höhe von 250 Euro wegen Erschleichens von Leistungen konnte sie nicht begleichen. Aufgrund dessen wurde der zugrundeliegende Haftbefehl vollstreckt und sie im Anschluß einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
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