Polizisten bewiesen richtigen Riecher: Potpourri an Strafanzeigen für Autofahrer
Lfd. Nr.: 0055
Den richtigen Riecher bewiesen zivile Einsatzkräfte am Montagvormittag (19. Januar 2026) in Lünen. Bei einer Fahrzeugkontrolle stießen sie auf drei Männer mit dem Fazit: Fahrer ohne Führerschein, Drogen an Bord und diverse Metallteile im Auto. Das war aber nur die Spitze des Eisbergs.
Die Beamten fuhren gegen 11:40 Uhr auf der Brambauerstraße, als ihnen an der Kreuzung Brambauerstraße/An der Wethmarheide/ Brunnenstraße ein Audi auffiel, der einen überladenen Eindruck machte. Die Polizisten fuhren dem Audi zwecks Kontrolle nach. In der Frydagstraße stoppte der Autofahrer.
Der Audifahrer, ein 37-Jähriger aus Castrop-Rauxel, sowie die beiden Beifahrer (38-Jähriger und 43-Jähriger, beide aus Dortmund) stiegen aus und machten auf die Polizisten einen nervösen Eindruck. Nicht ohne Grund, wie sich bei der Kontrolle herausstellte.
Der Mann aus Castrop-Rauxel besitzt keinen Führerschein. Zudem fanden die Einsatzkräfte im Kofferraum diverse Metall- und Kupferteile, dessen Herkunft die Männer nicht erklären konnten. Das TÜV-Siegel auf dem hinteren Kennzeichen wies Fälschungsmerkmale auf. Des Weiteren fanden die Beamten bei dem 37-Jährigen Betäubungsmittel. Er wurde zwecks Blutprobe zur Polizeiwache Lünen gebracht.
Der 43-jährige Dortmunder hatte einen offenen Haftbefehl, den er finanziell nicht begleichen konnte. Für ihn ging es weiter in eine Justizvollzugsanstalt. Bei weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass die Kennzeichen nicht auf den Audi zugelassen waren. Das Auto ist darüber hinaus derzeit weder zugelassen noch versichert. Zum Schluss konnten die Eigentumsverhältnisse des Pkws nicht eindeutig geklärt werden, weshalb das Fahrzeug sichergestellt wurde.
Den 37-Jährigen erwarten nun mehrere Anzeigen. Unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Betäubungsmitteln, sonstige Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und schließlich noch wegen einer Straftat gegen das Kraftfahrtsteuergesetz.
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