(Singen, Lkr. Konstanz) Balkonbrand – Polizei ermittelt Böllerwerfer und weist auf die rechtlichen Konsequenzen hin (15.01.2026)
Am Neujahrsabend ist es in der Richard-Wagner-Straße nach einem Böllerwurf zu einem Balkonbrand gekommen (wir berichteten: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110973/6189106).
Im Rahmen der Ermittlungen kamen Beamte des Polizeireviers Singen zwei 13-Jährigen auf die Schliche, die an dem Abend zusammen böllerten. Dabei warf einer der beiden einen Feuerwerkskörper auf den Balkon einer Wohnung des Mehrfamilienhauses, woraufhin dortiges "Inventar" Feuer fing. Anschließend rannten beide Jungs davon. Der durch den Brand entstandene Schaden dürfte im Bereich von rund 30.000 Euro liegen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut auf die Gefahren bei unvorsichtigem oder unsachgemäßem Gebrauch von Böllern hin. Neben erheblichen Gesundheitsgefahren und dem strafrechtlichen Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung drohen auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, wenn durch Böller Fremdschäden verursacht werden. Diese Schadensersatzforderungen können auch gegen den oder die Erziehungsberechtigten des Kindes geltend gemacht werden, da Eltern oder Erziehungsberechtigte für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder haften.
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Katrin Rosenthal
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