BPOL NRW: Fahndungserfolge der Bundespolizei; Haftbefehle am Bahnhof Gronau und Airport Weeze vollstreckt

Am Dienstagvormittag, 20. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen Reisende in der Regionalbahn 51 auf der Fahrt von Enschede nach Gronau. Hierbei wurden auch die Personalien eines 36-jährigen Ukrainers in den polizeilichen Datenbeständen überprüft. Es stellte sich heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Einschleusens von Ausländern gesucht wird. Das Amtsgericht Pirna verurteilte den Ukrainer im Oktober 2024 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro oder einer 60-tägigen Haftstrafe. Die Bundespolizei hat den Mann daraufhin am Bahnhof Gronau verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Münster gebracht, da er die erforderliche Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Eine 38-jährige Niederländerin reiste am Dienstagmittag mit einem umgeleiteten Flug aus Eindhoven über den Flughafen Niederrhein in das Bundesgebiet ein. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellte sich heraus, dass die Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Aachen gesucht wird. Hiernach muss die Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bezahlen oder eine 25-tägige Haftstrafe verbüßen. Nach Rücksprache mit der ausschreibenden Behörde in Aachen wurde durch diese angeordnet, dass die Verurteilte zwei Tagessätze in Höhe von jeweils 60 Euro zu entrichten habe und dann die Weiterreise gestattet werden solle. Der Haftbefehl wird bis zum 21. Januar 2026 ausgesetzt. Nach Zahlung von 120 Euro gestattete die Bundespolizei der Niederländerin die Weiterreise. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Nador überprüfte die Bundespolizei am Dienstagnachmittag einen 26-jährigen Spanier. In diesem Fall ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Zudem liegt eine Aufenthaltsermittlung der österreichischen Behörden wegen Betrugs- und Fälschungsdelikten vor. Der Verurteilte zahlte vor Ort am Flughafen die fällige Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bei der Bundespolizei ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er dann seine Reise fortsetzen. Am späten Dienstagabend kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen einen 43-jährigen Mazedonier bei der Einreise aus Malaga. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der Reisende mit einem internationalen Auslieferungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch die mazedonischen Behörden gesucht wird. Es ist beabsichtigt, den Mazedonier am Mittwochvormittag vorbehaltlich der Prüfung des Sachverhalts durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf dem zuständigen Richter am Amtsgericht vorzuführen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.