HL-St. Gertrud / Feuerwerk explodiert in Supermarktkühltruhe – 14-Jähriger tatverdächtig

Am Mittwochnachmittag (21.01.2026) explodierte in einer Kühltruhe eines Supermarktes in Lübeck St. Gertrud ein Feuerwerkskörper. Menschen wurden nicht verletzt, jedoch wurden diverse Lebensmittel dabei beschädigt. Ein 14-jähriger Jugendlicher hatte eine Rakete gezündet und den vorliegenden Hinweisen nach in die Truhe geworfen. Gegen ihn wird jetzt wegen des Verdachts der Sachbeschädigung sowie des Verstoßes gegen die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ermittelt. Ereignet hatte sich das Geschehen in einem Supermarkt in der Brandenbaumer Landstraße. Zu diesem Zeitpunkt herrschte gewöhnlicher Kundenverkehr, Menschen betraten und verließen den Markt, standen vor den Regalen, legten Lebens- und Genussmittel in ihre Taschen oder Einkaufswagen. Der 14-Jährige störte durch sein Verhalten das friedliche Alltagsgeschehen: Nach derzeitigem Sachstand betrat er gegen 14:30 Uhr den Supermarkt und näherte sich den im Eingangsbereich aufgestellten Kühltruhen. Plötzlich soll der Jugendliche einen mitgebrachte Feuerwerksrakete ohne Holzstiel der Klasse F2 gezündet und in eine Kühltruhe im Eingangsbereich geworfen haben. Der Feuerwerkskörper explodierte in der Truhe, zahlreiche Lebensmittel, hauptsächlich Obst, wurden dabei beschädigt. An der Kühltruhe entstanden hitzebedingte Rückstände. Zeugen beobachteten das Szenario, hielten den Jungen fest und alarmierten die Polizei. Gegenüber den alarmierten Beamten des 3. Polizeireviers verhielt sich der Teenager uneinsichtig und unkooperativ. Es stellte sich heraus, dass er noch eine zweite Feuerwerksrakete bei sich hatte, diese wurde sichergestellt. Die Polizisten führten im Anschluss ein erzieherisches Gespräch mit dem Jungen und übergaben ihn nach der Sachverhaltsaufnahme den Eltern. Warum der 14-Jährige den Feuerwerkskörper in die Truhe geworfen haben soll, muss nun im Zuge der Ermittlungen geklärt werden. Gegen den Jungen (Staatsangehörigkeit: Syrisch) leiteten die Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein. Ferner muss er aufgrund der beschädigten und nicht mehr zu gebrauchenden Lebensmittel sowie eines möglichen Schadens an der Kühltruhe mit zivilrechtlichen Ansprüchen des geschädigten Supermarktes rechnen. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher - Telefon: 0451 / 131-2006 Fax: 0451 / 131 - 2019 E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de