BPOLI LUD: Vierzehn Personen ohne Einreisevoraussetzungen festgestellt

Am 22. Januar 2026 stellten Beamte der Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen an den Grenzübergängen Ludwigsdorf (BAB 4), Stadtbrücke Görlitz und Bahnhof Görlitz insgesamt 14 Personen fest, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten. Bei den Betroffenen handelte es sich überwiegend um ukrainische und russische Staatsangehörige sowie um jeweils einen somalischen und einen marokkanischen Staatsangehörigen. Zehn im Tagesverlauf kontrollierte ukrainische Staatsangehörige wurden allesamt am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf festgestellt. Gegen sie leitete die Bundespolizei Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Anschließend wurde ihnen die Einreise verweigert und sie wurden nach Polen zurückgewiesen. Zwei russische Staatsangehörige konnten zwar für die Einreise gültige polnische Aufenthaltstitel vorweisen, waren den deutschen Ausländerbehörden jedoch bereits bekannt. Bei der Überprüfung des Aufenthaltszwecks hatten die Beamten Zweifel an der angegebenen Reiselegende. Auch ihnen wurde die Einreise verweigert; sie wurden im Anschluss nach Polen zurückgewiesen. Der marokkanische Staatsangehörige konnte den für die Einreise erforderlichen Pass nicht vorlegen, verfügte aber über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts wurde ihm die Weiterreise nach Frankreich gestattet. Der somalische Staatsangehörige legte bei der Kontrolle lediglich einen nur national gültigen deutschen Aufenthaltstitel vor, der eine Reise in ein anderes Schengenland nicht gestattet. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubter Einreise wurde der Aufenthaltstitel sichergestellt, und der Mann wurde an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Danilo Weise Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 Mobil: 0175/9029421 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de