Michelstadt: Ohne Führerschein auf dem Motorroller

Am Donnerstag (22.01.), gegen 13.20 Uhr, stoppte eine Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der Bundesstraße 45 einen mit zwei Personen besetzten Motorroller. An dem Roller war kein Versicherungskennzeichen angebracht. Der Fahrer rutschte beim Anhalten weg und kam zu Fall, wurde hierbei aber nicht verletzt. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 18-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Er besaß lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung, welche nicht zum Führen des Motorrollers ausreichte. Kurioserweise war aber sein gleichaltriger Mitfahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Obwohl das Kleinkraftrad ohne Kennzeichen gefahren wurde, lag dennoch eine gültige Versicherung vor. Den 18-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Südhessen Pressestelle Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Bernd Hochstädter Telefon: 06151 / 969 - 13110 Mobil: 0172 / 309 7857 Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit): Telefon: 06151 / 969 - 13500 E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de