Stadt Delmenhorst: Körperverletzung zum Nachteil eines Taxi-Fahrers
Am 24.01.2026, gegen 03:30 Uhr, ist es in der Adelheider Straße in Delmenhorst zu einem Körperverletzungsdelikt zum Nachteil eines Taxi-Fahrers gekommen.
Ein 45-jähriger Delmenhorster war Fahrgast in dem Taxi, welches durch das spätere Opfer (54 Jahre) geführt wurde. Bei der Zieladresse in der Adelheider Straße kam es zu Unstimmigkeiten bezüglich des zu entrichtenden Fahrpreises. Im Rahmen dieser zunächst verbalen Auseinandersetzung schlug der Fahrgast dem Taxi-Fahrer zwei Mal in das Gesicht und flüchtet im Anschluss.
Der 45-Jährige konnte durch die alarmierten Polizeibeamten hinter einer angrenzenden Hecke festgestellt werden. Er versuchte sich hinter dieser vor den Beamten zu verstecken.
Der Beschuldigte wies eine hohe Alkoholbeeinflussung auf.
Der Fahrpreis wurde nachträglich entrichtet.
Den Delmenhorster erwarten nun mehrere Strafverfahren.
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