BPOL NRW: Ausreise am Flughafen Dortmund: Bundespolizei vollstreckt U-Haft-Befehl

Am 24. Januar stellten Bundespolizisten am Flughafen bei einer Ausreisekontrolle einen Haftbefehl fest. Die Einsatzkräfte führten den Mann am Abend dem Haftrichter vor. Gegen 15:50 Uhr erschien der albanische Staatsangehörige zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs anlässlich der Ausreise mit einem Flug nach Tirana (Albanien). Zur Überprüfung legte der 48-Jährige seinen Reisepass vor. Bei einem Abgleich mit den polizeilichen Systemen stellten die Beamten einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster fest und nahmen den Albaner vor Ort fest. Das Landgericht Münster hatte die U-Haft gegen den Mann aufgrund einer gefährlichen Körperverletzung angeordnet. In der Wache der Bundespolizei am Flughafen wurde die Identität des Mannes mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei festgestellt. Im Anschluss wurde der Mann dem zentralen Polizeigewahrsam Dortmund zugeführt. Von dort aus wird er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Björn Dahle Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.