BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt Springmesser im Hauptbahnhof Hagen
Bundespolizisten kontrollierten am 24. Januar einen 17-Jährigen und stellten ein verbotenes Messer bei ihm fest.
Gegen 10:15 Uhr trafen die Uniformierten den Jugendlichen im Hagener Hauptbahnhof an. Nachdem die Identität des Gelsenkircheners zweifelsfrei feststand, verneinte der deutsche Staatsbürger die Frage, ob er verbotene oder gefährliche Gegenstände bei sich trage.
Der Jugendliche versuchte, die Beamten dazu zu bringen, die Kontrolle schnell zu beenden, um seinen Weg fortsetzen zu können. Hierauf ließen sich die Beamten nicht ein. Die folgende Durchsuchung seiner Person zeigte den Grund. In seiner Hosentasche fanden die Einsatzkräfte ein verbotenes Springmesser.
Dies ist ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und durch diese Funktion oder das Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden kann.
Die Beamten beschlagnahmten das Messer und kontaktierten den erziehungsberechtigten Vater. Dieser stimmte zu, dass sein Sohn die Wache alleine verlassen durfte.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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