Videobeobachtung in der Innenstadt: Polizeipräsident Thomas Kubera verlängert den Einsatz im Bahnhofsquartier und an der Südstraße – deutlicher Rückgang der Fallzahlen
Die Videobeobachtung im Bahnhofsquartier einschließlich Westentor und an der Südstraße wird auf Anordnung von Polizeipräsident Thomas Kubera für ein weiteres Jahr verlängert.
"Wir setzen weiter auf Videobeobachtung als Baustein im Maßnahmenkonzept der Sicherheitskooperation zur Reduzierung der Kriminalität in der Innenstadt. Sie ist Teil eines Maßnahmenpakets mit Kontrollen durch uniformierte und zivile Einsatzkräfte von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst in den kriminogenen Zonen der Innenstadt. Dazu gehören verstärkte, teils gemeinsame Streifen vom SiKo-Point aus sowie wiederkehrende Razzien und verdeckte Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Drogenkriminalität", sagt Behördenleiter Thomas Kubera.
"Die Bilanzierung der Videobeobachtung im Jahr 2025 belegt erneut klar den Erfolg: Der Rückgang der Kriminalität in den Beobachtungsbereichen ist im Vergleich zu 2024 auch im zweiten Jahr beachtlich. 32,5 Prozent weniger Kriminalität im Bahnhofsquartier und rund 30 Prozent weniger Kriminalität an der Südstraße", so Kubera. Im Bahnhofsquartier sank die Anzahl der öffentlich wahrnehmbaren Straftaten von 409 Delikten im Jahr 2024 (2023: 527) auf 276 Delikte im Jahr 2025.
Auch an der Südstraße ist ein deutlicher Rückgang der Straftaten zu verzeichnen. Waren es im Jahr 2024 111 Straftaten (2023: 150 Straftaten), konnten im Jahr 2025 nur noch 78 Straftaten registriert werden.
Kubera: "Die Videobeobachtung zeigt nicht nur messbare Wirkung, sie trägt auch zur Stärkung des Sicherheitsgefühls bei. Das Ziel ist klar: Wir wollen die Innenstadt weiter sicherer machen!"
Sobald die umfangreichen Baumaßnahmen am Westentor abgeschlossen sind, wird auch dieser Bereich künftig mit Kameras von qualifizierten Mitarbeitern auf der Polizei-Leitstelle beobachtet.
Erstmalig startete die Videobeobachtung mit zwei Zonen im Bahnhofsquartier und an der Südstraße im April 2024. Die Ermächtigung dafür ist der § 15a Polizeigesetz NRW. Auf dieser Rechtsgrundlage darf ausschließlich die Polizei zur Verhütung von Straftaten durch offene - also für jedermann einsehbare - Videobeobachtung Daten in Form von Videobildern erheben.
Diese Befugnis ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft. Zum einen müssen an den videografierten Orten in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen worden sein. Zum anderen müssen die örtlichen Strukturen die Begehung von Straftaten begünstigen und sich überdies von anderen vergleichbaren Orten deutlich unterscheiden. In die Bewertung fließt unter anderem die Anzahl der festgestellten Straftaten der öffentlich wahrnehmbaren Kriminalität ein.
Bei der Entscheidung für oder wider eine Videobeobachtungszone ist letztlich entweder die Prognose ausschlaggebend, dass es dort auch künftig zu Straftaten kommen wird, oder die begründete Annahme, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden.
Die Maßnahme kann befristet auf jeweils ein Jahr angeordnet werden. Dies ist am 26. Januar 2026 für das Bahnhofsquartier einschließlich Westentor und die Südstraße geschehen. Die Behörde muss in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob diese Voraussetzungen weiter vorliegen.(hei)
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