Einbrecher scheiterten an Restauranttür und Lastkraftwagen im Fokus: Verkehrsspezialisten kontrollierten auf Parkplatz Pfingstweide
1. Einbrecher scheiterten an Restauranttür - Hanau
(cb) Die Eingangstür zu einem Restaurant "Am Freiheitsplatz" (10er-Hausnummern) hielt gleich mehreren Einbruchsversuchen stand. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen versuchten die Unbekannten zuerst mittels eines Pflastersteines die Scheibe der Eingangstür zu zerstören. Als dies jedoch misslang, versuchten sie gewaltsam die Tür aufzuhebeln, scheiterten jedoch auch bei diesem Versuch. Erfolglos flüchteten die Täter, hinterließen jedoch einen Sachschaden von etwa 4.000 Euro. Die Tat ereignete sich zwischen Montag, 23.45 Uhr und Dienstag, 5.30 Uhr. Zeugen, welche sachdienliche Hinweise auf die Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06181 100-123 mit der Kriminalpolizei in Hanau in Verbindung zu setzen.
2. Lastkraftwagen im Fokus: Verkehrsspezialisten kontrollierten auf Parkplatz Pfingstweide - Autobahn 45 / Neuberg
(fg) Am Dienstag führten Beamtinnen und Beamte der Verkehrsinspektion in der Zeit von 9 Uhr bis 14 Uhr Kontrollen mit dem Fokus auf den gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf dem Parkplatz Pfingstweide an der Bundesautobahn 45 in Fahrtrichtung Gießen durch.
Im Rahmen der Kontrolle wurden insgesamt 23 Lastkraftwagen kontrolliert und auch einer Verwiegung zugeführt. Dabei stellten die Einsatzkräfte eine Vielzahl von Verstößen fest. Im Einzelnen wurden folgende Ordnungswidrigkeiten geahndet:
- sechs Anzeigen wegen Verstößen gegen Sozialvorschriften
- zwei Anzeigen wegen Verstößen gegen die Kabotagevorschriften
(Erläuterung: ein Verstoß gegen die Kabotagevorschriften liegt
vor, wenn ein ausländisches Unternehmen Transporte innerhalb
eines anderen Staates durchführt, ohne die dafür geltenden
gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.)
- vier Geschwindigkeitsverstöße
- eine mangelhafte Ladungssicherung
- drei Anzeigen wegen fehlender UVV-Prüfung an Hebebühnen (eine
fehlende UVV-Prüfung an einer Hebebühne bedeutet, dass die
gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für diese
Arbeitsmittel nicht durchgeführt wurde oder nicht nachgewiesen
werden kann.)Im Zuge der Maßnahmen wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 3.962 Euro sowie Barverwarnungen in Höhe von 80 Euro erhoben.
Die Verkehrsinspektion wird auch künftig entsprechende Kontrollen durchführen, um die Verkehrssicherheit auf den Autobahnen nachhaltig zu erhöhen.
Offenbach, 28.01.2026, Pressestelle, Thomas Leipold
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