BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Bundesautobahn 3

Am Donnerstagmittag, 29. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen 31-jährigen Ukrainer auf der Bundesautobahn 3 bei der Einreise aus den Niederlanden. Eine Überprüfung der Personalien des Reisenden ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Bonn per Haftbefehl gesucht wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Bonn aufgrund von fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro, ersatzweise 30 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Die Bundespolizei eröffnete dem Gesuchten seinen Haftbefehl und belehrte ihn über seine Rechte und Pflichten. Daraufhin gab der Verurteilte an, dass ein Freund von ihm die geforderte Geldsumme von insgesamt 1800 Euro begleichen könnte, und kontaktierte ihn. Tatsächlich beglich der Freund des Mannes dessen Geldstrafe, sodass der Ukrainer nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen durfte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.