BPOL NRW: Kontrolle am Dortmunder Flughafen: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Am 30. Januar stellten Bundespolizisten bei einer Reisenden einen offenen Haftbefehl fest und vollstreckten diesen. Die Verurteilte zahlte die geforderte Geldsumme, verpasste jedoch ihren Flug.
Die serbische Staatsbürgerin erschien am Morgen gegen 09:30 Uhr zur grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges nach Nis (Serbien). Bei der Überprüfung ihres serbischen Reisepasses stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Göttingen fest. Das Amtsgericht Göttingen hatte gegen die 26-Jährige einen Haftbefehl von 50 Tagessätzen zu je 40,00 Euro, ersatzweise 23 Tage Freiheitsstrafe, wegen Betrugs erlassen. Es war eine Restzahlung von 1.795,00 Euro (inklusive der Kosten) offen. Die Beamten nahmen die junge Frau vor Ort fest und brachten sie zur Dienststelle. Nach Eröffnung des Haftbefehls gab die Verurteilte an, den Betrag zahlen zu können. Da der Betrag jedoch erst von einem Freund zur Wache gebracht werden musste, verpasste die in Garbsen Wohnende ihren Flug und durfte die Dienststelle wieder verlassen.
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