Verkehrsunfall mit Sachschaden endet in körperlicher Auseinandersetzung
Wechselseitige Überholmanöver zwischen einem 48-jährigen und einem 19-jährigen Gelsenkirchener auf der Grothusstraße in Gelsenkirchen endeten am 31.01.2026 um 21:55 Uhr schließlich in einer Kollision, bei der beide beteiligten Fahrzeuge beschädigt wurden. Die Fahrzeugführer wurden durch den Unfall nicht verletzt, gerieten aber unmittelbar im Anschluss so in Streit, dass sie sich nicht nur beleidigten, sondern auch körperlich angingen.
Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr, Körperverletzung und Beleidigung wurden eingeleitet.
Im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme wurde zudem festgestellt, dass der 48-jährige Unfallbeteiligte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und sein Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben war. Ihn erwartet auch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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