Autodieb nach Verfolgung geschnappt
Am Donnerstagmorgen (05. Februar) schnappten Polizisten in Troisdorf einen flüchtigen Autodieb und stellten eine Vielzahl an Verstößen fest.
Gegen 11:05 Uhr war die Streifenwagenbesatzung im Ortsteil Friedrich-Wilhelms-Hütte auf der Roncallistraße unterwegs. Dabei kam ihnen ein Mercedes-Benz entgegen. Da den Beamten aus zurückliegenden Einsätzen bekannt war, dass der Mann am Steuer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wendeten sie ihr Einsatzfahrzeug und folgten dem Verdächtigen, der inzwischen in die Hermann-Ehlers-Straße abgebogen war. Nach einem weiteren Abbiegen in die Begonienstraße konnten die Polizisten dem 39-Jährigen Anhaltezeichen geben. Doch anstatt diesen Folge zu leisten, beschleunigte der Troisdorfer sein Fahrzeug und fuhr mit deutlich höherer Geschwindigkeit, als den erlaubten 30 km/h. Die Flucht führte über die Gladiolenstraße in Richtung Azaleenplatz. Dabei missachtete der Mercedes-Fahrer Vorfahrtsregelungen und nahm die Gefährdung Unbeteiligter in Kauf. In einer Kurve verlor der Verkehrs-Rowdy vermutlich aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit kurzzeitig die Kontrolle über sein Fahrzeug und touchierte den Außenspiegel eines am Straßenrand geparkten Daimler-Chryslers. An beiden Pkw entstand Sachschaden in geschätzter Höhe von etwa 1.000 Euro. Der 39-Jährige setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Unfall zu kümmern. Am Azaleenplatz hielt der Mercedes-Benz in einem Wendehammer vor einem Sperrpfosten an. Der Fahrer sprang aus dem Auto und setzte seine Flucht zu Fuß in Richtung eines Innenhofs ab. Die Polizisten folgten ebenfalls per pedes und konnten den Mann nach etwa 100 Metern ergreifen.
Bei der sich anschließenden Kontrolle der Person bestätigte sich nicht nur der Verdacht, dass kein gültiger Führerschein vorlag. Auch stellte sich heraus, dass das Auto, an dem eine Scheibe eingeschlagen war, gestohlen war und der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Ein Arzt entnahm daher auf einer Polizeiwache eine Blutprobe. Der gestohlene Wagen wurde an den Eigentümer zurückgegeben.
Der 39-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss berauschender Mittel, des grob verkehrswidrigen und rücksichtlosen Fahrens, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Diebstahls von Kraftfahrzeugen verantworten. Da bei der Durchsuchung des Mannes ein entsprechendes Messer aufgefunden wurde, schließt sich außerdem ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz an. (Uhl)
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