Weil am Rhein: Pedelec-Dieb auf frischer Tat festgenommen – Haftbefehl
Am Donnerstag, 05.02.2026, wurde ein 19-Jähriger im Bereich der Dreiländergalerie in Weil am Rhein beim Diebstahl eines Pedelecs beobachtet. Im Rahmen der Fahndung konnte er durch Einsatzkräfte des Polizeireviers Weil am Rhein vorläufig festgenommen werden. Da der 19-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland angeben konnte, erging gegen diesen Haftbefehl. Er wurde am 11.02.2026 und damit nur wenige Tage nach der Tat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach im Rahmen eines "beschleunigten Verfahrens" durch das Amtsgericht Lörrach wegen versuchten Diebstahls verurteilt.
Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der Strafprozessordnung geregelt. Bei einfach gelagerten Sachverhalten können Straftaten, bei denen nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe in Betracht kommt, in diesem beschleunigten Verfahren verhandelt werden. Das beschleunigte Verfahren bietet gegenüber dem normalen Strafverfahren einen vereinfachten Verfahrensgang. Hierdurch ist es möglich, in wesentlich kürzerer Zeit zu einem Urteil zu kommen. Insbesondere bei Personen ohne festen Wohnsitz im Inland soll die Durchführung des beschleunigten Verfahrens zu einer effektiven Strafverfolgung beitragen.
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