Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft Fahrzeugverkehr an der A 29

Am Donnerstag, 12. Februar 2026, kontrollierten Beamte der Polizeidirektion Oldenburg, des Hauptzollamtes Oldenburg und dem Bundesamt für Güterverkehr Logistik und Mobilität (BALM) auf dem Parkplatz "Bornhorster Wiesen" an der A 29 im Bereich der Stadt Oldenburg sowohl den gewerblichen Güterverkehr als auch Pkw. Eingesetzt wurde ebenfalls ein Rauschgiftspürhund und die mobile Röntgenanlage des Zoll zum Durchleuchten von Seecontainern und weiteren Behältnissen. Das Deutsche Rote Kreuz Oldenburg unterstützte die Einsatzkräfte mit der Einsatzversorgung. Die Beamten überprüften in der Zeit von 7.30 bis 16 Uhr insgesamt 59 Lkw und 52 Pkw. Unter den 59 Fahrzeugen des gewerblichen Güterverkehrs mussten 35 beanstandet werden. Die festgestellten Mängel waren bei 17 dieser Fahrzeuge derart massiv, dass ihre Fahrt nicht fortgesetzt werden durfte. Herausragende Feststellungen: Bei einem Sattelzug, der mit Gefahrgut beladen von Rastede nach Lübeck unterwegs war, stellten die Kontrollkräfte gefahrgutrechtliche Verstöße sowie Verstöße gegen die Sozialvorschriften fest. Die Beamten behielten vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 330,- Euro ein. Darüber hinaus konnten Mitarbeiter des Zoll bei dem ausländischen Fahrzeugführer die Zahlung weiterer 470,- Euro in Deutschland verhängter Bußgelder vollstrecken. Bei einem weiteren Sattelzug wurden erhebliche Defekte an der Bremsanlage festgestellt. Die Bremsbeläge einer Achse des Sattelaufliegers waren nicht mehr vorhanden. Die Beamten begleiteten den Sattelzug zu einer Werkstatt, ordneten eine Reparatur an und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei einem Lkw führten ebenfalls erhebliche technische Mängel zur Untersagung der Weiterfahrt. An der Vorderachse waren mehrere Radbolzen defekt. Bis zur Beseitigung der Mängel, die aufgrund der Beschädigung nur durch eine Fachwerkstatt möglich sind, wurde die Weiterfahrt untersagt. Auch hier leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Fahrer und den Fahrzeughalter ein. Bei Kontrolle eines weiteren Sattelzugs stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer aus einem Nicht-EU-Staat stammte und bei einer deutschen Firma illegal beschäftigt war, da er nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland verfügte. Gegen ihn wurde sowohl ein Strafverfahren als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Dem deutschen Unternehmer erwartet ein Bußgeldverfahren. Auch bei den kontrollierten Pkw mussten die Beamten Ermittlungsverfahren einleiten: Zwei der überprüften Fahrzeugführer waren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Oldenburg Pressestelle Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel.: 0441/790-1040 E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de