BPOL NRW: Bundespolizei erhebt Sicherheitsleitung nach Einreise aus Nordmazedonien
Am 13. Februar stellten Bundespolizisten bei der Einreise einen Kosovaren fest. Die Staatsanwaltschaft München II ließ bereits nach dem Aufenthaltsort des Mannes suchen.
Gegen 09:15 Uhr erschien der 37-Jährige zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs am Dortmunder Flughafen. Zur Überprüfung händigte der in Deutschland wohnungslose Mann den Beamten seinen Reisepass aus. Bei der Überprüfung der Daten stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München II fest. Diese ließ nach dem Aufenthaltsort des Mannes aufgrund der Fälschung beweiserheblicher Daten suchen. Zudem sollte er einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen und eine Sicherheitsleistung von 2.800,00 Euro erbringen. Nachdem der Kosovare die Sicherheitsleistung gezahlt und einen Zustellungsbevollmächtigten benannt hatte, gestattete die Bundespolizei ihm die Einreise.
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