Bilanz der Kontrolltage im Rahmen der europäischen Aktionswoche ROADPOL zum Thema „Truck & Bus“

Die Polizei Mönchengladbach hat sich an der europaweiten Kontrollwoche "Truck & Bus" des europäischen Polizeinetzwerkes ROADPOL beteiligt, die vom 9. bis 15. Februar stattfand. Ziel der Aktion ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit im gewerblichen Transport- und Reiseverkehr, insbesondere durch Überprüfung der Verkehrssicherheit sowie der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Während dieses behördenübergreifenden Einsatzes führte die Polizei Mönchengladbach gemeinsam mit Mitarbeitenden des Hauptzollamtes Krefeld, der mags Mönchengladbach, des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) und des Verbraucherschutzes der Stadt Mönchengladbach verstärkt Verkehrskontrollen durch, deren Schwerpunkt auf dem gewerblichen Personen- und Güterverkehr liegt. An diesem Tag hat die Polizei Mönchengladbach eine Kontrollstelle an der Autobahn 44 in Neuwerk eingerichtet. Im Laufe der Aktion wurden insgesamt 74 Fahrzeuge kontrolliert. Hierunter befanden sich unter anderem Lkw (40t), Kleintransporter, Kühlfahrzeuge und Uber-Fahrzeuge. Der Großteil der Verkehrsteilnehmer konnte ohne Beanstandungen ihre Fahrt fortsetzen. Der überwiegende Teil äußerte zudem großes Verständnis für eine solche Aktion. Neben der allgemeinen Überprüfung des Vorhandenseins von Führerschein und Zulassungspapieren überprüften die Einsatzkräfte gezielt die Sozialvorschriften sowie die Ladungssicherung und die allgemeine Fahrtüchtigkeit. Insgesamt stellten sie sechs Verstöße gegen die Sozialvorschriften fest. Zwei Fahrzeuge wiesen technische Mängel auf und bei zehn Fahrzeugen war die Ladung nicht ausreichend gesichert. Vier Fahrer konnten keine notwendigen Dokumente nach Güterkraftverkehrsgesetz vorlegen. Vier Drogenschnelltests brachten ein negatives Ergebnis. Der Verbraucherschutz der Stadt Mönchengladbach musste zwei Bußgeldverfahren aufgrund hygienischer Mängel einleiten. Zudem musste ein Fahrzeug versiegelt werden, da der Transport der Ware nicht den hygienischen Vorschriften entsprach. Das Team vom Bundesamt für Logistik und Mobilität leitete insgesamt acht Bußgeldverfahren ein, die sich auf Sozialvorschriften und das Fahrpersonalrecht bezogen. Der Fokus des Zolls lag auf der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie auf der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten Leistungsbetrugs. Die Teams des Hauptzollamtes Krefeld ahndeten 22 Verstöße. (cr) Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161 29 10222 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de