Bundespolizei – Fahrer eines Bestattungswagens per Haftbefehl gesucht
Beamte der Bundespolizei stellten am 16.02.2025 im Kieler Ostuferhafen einen Fahrer eines Bestattungswagens fest, der per Haftbefehl gesucht wurde. Die erforderliche Geldsumme konnte er zunächst nicht beibringen und es drohte Haft. Und dann war da ja noch der Leichnam im Wagen.
Am 16.02.2026 gegen 16:45 überwachte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kiel den Ausreiseverkehr im Ostuferhafen. Hierbei kontrollierten sie einen 54-jährigen lettischen Staatsangehörigen, der mit einem Bestattungswagen zur Ausreise nach Litauen anstand. Die Überprüfung seiner Personalien brachte einen Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft in Hessen zutage. Demnach war der Lette in 2021 durch ein Gericht wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese hatte er bis dato nicht entrichtet. Ihm drohten nun bei Nichtzahlung 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Er gab an, dass er die 2250,- Euro nicht beibringen könne und dann wohl in Haft müsse. Ein Problem gäbe es aber noch. Im Wagen befände sich ein Sarg mit einem Leichnam zur Überführung nach Litauen. Mitgeführte amtliche Papiere bestätigten den Sachverhalt.
Vor diesem Hintergrund fragten die Beamten nochmals eindringlich nach Möglichkeiten, die erforderliche Geldstrafe zu besorgen. Der Mann nahm dann nochmal Kontakt mit der Chefin seines Bestattungsunternehmens in Litauen auf. Diese war bereit, ihm die ausstehende Summe zu überweisen, so dass diese dann im Anschluss am Geldautomaten abgehoben werden konnte.
Nach Zahlung der 2250,- Euro wurde die Verhaftung aufgehoben und der 54-jährige konnte danach am Abend mit Wagen und Leichnam auf dem Fährschiff nach Litauen ausreisen.
André Fischer - Pressestelle Bundespolizeiinspektion Kiel
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