Schöppingen – 16-jähriger Rollerfahrer bei Verkehrsunfall verletzt

Unfallort: Schöppingen, Düsseldorfer Straße; Unfallzeit: 17.02.2026, 07.00 Uhr; Am Dienstag kam es gegen 07.00 Uhr auf der Düsseldorfer Straße in Schöppingen zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Jugendlicher verletzt wurde. Der 16-Jährige Rollerfahrer befuhr die Düsseldorfer Straße in nördliche Richtung. Beim Abbiegen nach links geriet er ins Schleudern und stürzte. Rettungskräfte brachten den Jugendlichen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass an dem Roller ein falsches Kennzeichen angebracht war und das Fahrzeug nicht über eine gültige Zulassung verfügte. Zudem war der 16-Jährige nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Polizei leitete ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein. Die Polizei weist darauf hin, dass motorisierte Zweiräder nur mit gültiger Zulassung, ordnungsgemäßem Versicherungskennzeichen und der erforderlichen Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Mit Beginn des neuen Versicherungsquartals am 01. März ist zudem darauf zu achten, dass das aktuelle Versicherungskennzeichen am Fahrzeug angebracht ist. Das Fahren mit einem abgelaufenen Kennzeichen stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Das jeweils gültige Kennzeichen ist an der aktuellen Farbe zu erkennen. (sb) Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Sandra Biedermann (sb), Leonie Dreier (ld), Julia Hoffboll (jh), Markus Hüls (mh), Peter Lefering (pl), Thorsten Ohm (to), Johanna von Raesfeld (jr)