Zeugenaufruf – Autofahrer gibt sich als Polizist aus
Gestern Abend (17.02.2026, ca. 19:40 Uhr) befuhren zwei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren mit ihren Fahrrädern die Hospitalstraße in Anklam in Richtung Krankenhaus. Die beiden Jugendlichen hatten das Licht an ihren Fahrrädern nicht eingeschaltet, was offenbar einen Autofahrer störte.
Plötzlich sollen sie von einem gelben Smart überholt worden sein, der auf Höhe des Krankenhauses an der Einfahrt zum Parkplatz anhielt. Der männliche Fahrer stieg anschließend aus und forderte die beiden Mädchen zum Anhalten auf. Die Jugendlichen kamen der Aufforderung nach. Daraufhin holte der Mann einen angeblichen Dienstausweis aus seiner Brieftasche und stellte sich als "Zivilpolizist" vor.
Er forderte die Jugendlichen auf, zum Polizeirevier zu fahren, wo er sie treffen und bestrafen wolle. Am Polizeirevier Anklam angekommen, trafen sie jedoch weder auf den angeblichen Zivilbeamten noch auf den gelben Smart.
Daraufhin gingen sie nach Hause und riefen im Polizeihauptrevier Anklam an, um den Sachverhalt anzuzeigen. Gegenüber den Polizeibeamten beschrieben die Jugendlichen den Täter wie folgt:
- ca. 185 cm groß - korpulent - bekleidet mit einer schwarzen Jacke mit Reflektorstreifen - kleine schwarze Tunnel in beiden Ohren - kurze braune Haare - mitteleuropäisches Erscheinungsbild - geschätztes Alter: 40-50 JahreZudem gaben die Geschädigten an, dass sich eine ältere Frau auf dem Beifahrersitz des PKW Smart befunden habe, die sie jedoch nicht näher beschreiben konnten.
Eine umgehende Nahbereichsfahndung nach dem gelben Smart mit weißen Streifen auf dem Fahrzeugdach im Anklamer Stadtgebiet blieb erfolglos.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen u.a.c wegen Amtsanmaßung übernommen und sucht in diesem Zusammenhang Zeugen. Personen, die Beobachtungen gemacht haben und Hinweise zum Täter geben können oder den gelben PKW Smart gesehen haben, werden gebeten, sich an die Polizei in Anklam unter 03971 251 0, die Internetwache der Landespolizei M-V unter www.polizei.mvnet.de oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
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