Schnelle Verurteilung nach Ladendiebstahl

Die Polizei hat am Montagnachmittag einen Ladendieb festgenommen. Am Folgetag wurde er am Amtsgericht Castrop-Rauxel - im beschleunigten Verfahren - verurteilt. Der 39-jährige Mann aus Georgien, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, hatte gemeinsam mit einem bislang unbekannten Tatverdächtigen in einer Drogerie an der Münsterstraße mehrere Pflegeartikel entwendet. Der Ladendetektiv wurde auf den Diebstahl aufmerksam und konnte den 39-Jährigen stellen und die Polizei informieren. Der zweite Tatverdächtige konnte flüchten, ließ dabei aber das Diebesgut fallen. Der 39-Jährige wurde am Amtsgericht Castrop-Rauxel wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt, aufgeteilt in 150 Tagessätzen zu je 10 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rückfragen für Medienschaffende bitte an: Polizeipräsidium Recklinghausen Pia Weßing Telefon: 02361 55 1032 E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de Verfolgen Sie unsere Meldungen auch auf: