Fröndenberg/Unna – Bilanz eines Schwerpunkteinsatzes

Bei einem Schwerpunkteinsatz zur Überprüfung der Sozialvorschriften im gewerblichen Personen- und Güterverkehr hat der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Unna am Mittwoch (18.02.2026) und Donnerstag (19.02.2026) von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr auf der B233 in Fröndenberg/Unna, am Ausbauende in beide Fahrtrichtungen insgesamt 112 Fahrzeuge kontrolliert. Hier das Ergebnis der Kontrollaktion, die gemeinsam mit Polizistinnen und Polizisten des LAFP Selm (Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten) durchgeführt wurde: - 36 x Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen das Fahrpersonalgesetz, d.h. Lenk- und Ruhezeiten wurden nicht eingehalten - 8 x Ordnungswidrigkeitenanzeigen, weil die Ladung nicht ausreichend gesichert war - 2 x Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoß gegen das Güterkraftverkehrsgesetz (Lizenzen nicht mitgeführt) - 2 x Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen technischer Mängel - 1 x Strafanzeige wegen Fahren unter Betäubungsmitteln (§ 316 StGB) - 2 x Strafanzeigen wegen Verstoß gegen § 24 a StVG, Kokain und Amphetamine - 1 x Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Geschwindigkeit - 2 x Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Berufskraftfahrerqualifikation - 1 x Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen Kabotagevorschriften - 2 x Aufenthaltsermittlung (§ 131a StPO)Besondere Vorkommnisse: Der Lkw mit technischen Mängeln hatte einen gebrochenen Rahmen, eine ausgeschlagene Lenkung und einen undichten Tank. Der Fahrer wurde angezeigt und wurde zu einer Werkstatt begleitet. Ein Pkw-Fahrer wurde in einer Kurve beobachtet, als er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er drehte sich um 180° Grad und konnte im letzten Moment eine Kollision mit der Schutzplanke verhindern. Über eine Fahrerlaubnis verfügte der Pkw-Fahrer nicht. Ein Drogenvortest verlief positiv auf Kokain, Amphetamin und Methamphetamin. Eine Blutprobe wurde angeordnet. Ein Lkw-Fahrer wurde per Speicheltest positiv auf Kokain und Amphetamine getestet. Der Halter reagierte erbost, weil sein Fahrer nicht weiterfahren durfte. Er verlangte die Namen und Dienstnummern der einschreitenden Beamten. Hinter dem Kabotageverstoß verbirgt sich ein im Ausland ansässiges Unternehmen, dass Speditionsaufträge in Deutschland durchführt. Dies ist nur bis zu einer Maximalanzahl von drei Fahrten in sieben Tagen erlaubt. Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr wird die Kreispolizeibehörde Unna auch in Zukunft derartige Einsätze mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) durchführen und Verstöße konsequent ahnden. Redaktionelle Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Unna Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nadine Richter Telefon: 02303-921 1152 E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeiten: Kreispolizeibehörde Unna Leitstelle Telefon: 02303-921 3535 Fax: 02303-921 3599 E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de