BPOL NRW: Pfefferspray im Reisegepäck entdeckt – Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn leitet Strafverfahren ein
Am Morgen des 23. Februar 2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei der Luftsicherheitskontrolle ein nicht zugelassenes Pfefferspray im Reisegepäck einer 21-jährigen italienischen Staatsangehörigen festgestellt.
Ein Mitarbeiter der Luftsicherheitskontrolle informierte die Bundespolizei, nachdem bei der Durchleuchtung des Gepäcks ein verdächtiger Gegenstand erkannt worden war. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten überprüften den Sachverhalt vor Ort und stellten ein Reizstoffsprühgerät sicher.
Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass das Spray weder über ein amtliches Prüfzeichen verfügte noch als Tierabwehrspray gekennzeichnet war. Damit unterliegt es den Bestimmungen des Waffengesetzes.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen konnte die Reisende ihre Weiterreise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mitführen von Reizstoffsprühgeräten nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen informieren.
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