Neues Versicherungskennzeichen ab 1. März 2026 – „Aus Grün wird Schwarz“

Der 1. März ist für Nutzerinnen und Nutzer eines Fahrzeugs mit Versicherungskennzeichen oder -plakette ein wichtiges Datum. Jedes Jahr wechselt zu diesem Datum die Farbe des Versicherungskennzeichens und es beginnt ein neues Versicherungsjahr. In diesem Jahr verlieren die Kennzeichen mit grüner Schrift ihre Gültigkeit - sie müssen durch ein Kennzeichen mit schwarzer Schrift ersetzt werden. Warum ist das wichtig? Bei Verkehrskontrollen fällt immer wieder auf, dass Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs sind - besonders E-Scooter, die immer häufiger auf unseren Straßen zu sehen sind. Entsprechende Fahrten ohne Versicherungsschutz sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend verfolgt wird. Wird einer minderjährigen Person die Nutzung eines nicht versicherten Fahrzeugs erlaubt, kann dies ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Gerade junge Verkehrsteilnehmende unterschätzen häufig die finanziellen Risiken eines Unfalls ohne Versicherungsschutz. Bereits bei einem Sachschaden können Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Folgende Fahrzeuge brauchen ab März ein neues Versicherungskennzeichen: - E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) - Mofas & Mopeds (bis 50 cm³, max. 45 km/h) - S-Pedelecs (E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h) - E-Roller (mit Betriebserlaubnis, max. 45 km/h) - Quads & Trikes (bis 50 cm³, max. 45 km/h) - Motorisierte Krankenfahrstühle - Segways (nach Elektrokleinstfahrzeugverordnung)Wichtiger Hinweis: Versicherungsschein immer mitführen! Viele wissen nicht, dass der Versicherungsschein immer dabei sein und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Das schreibt die Fahrzeugzulassungsverordnung (§ 52 Abs. 1 FZV) vor. Ein Nichtmitführen kann bei einer Kontrolle mit 10 Euro Verwarngeld geahndet werden. (kg) Rückfragen bitte an: Polizei Aachen Pressestelle Telefon: 0241 / 9577 - 21211 E-Mail: Pressestelle.Aachen@polizei.nrw.de