BPOL NRW: Aggressive Frau leistet Widerstand im Essener Hauptbahnhof. Bundespolizei vollzieht Gewahrsam

In der Nacht sorgte eine 35-jährige Frau im Essener Hauptbahnhof für einen Polizeieinsatz. Nachdem sie Einsatzkräfte beleidigt und tätlich angegriffen hatte, musste sie in Gewahrsam genommen werden. In der Nacht des 28. Februars wurden gegen 02:25 Uhr Einsatzkräfte der Bundespolizei im Essener Hauptbahnhof auf eine 35-jährige Frau aufmerksam, die sich in einer verschlossenen Toilettenkabine befand und dort offenbar schlief. Auf wiederholte Ansprache reagierte die Frau zunächst nicht. Nachdem sie schließlich ansprechbar war, verhielt sie sich verbal aggressiv und beleidigte die eingesetzten Beamten mehrfach. Der Aufforderung, den Ort zu verlassen, kam sie nicht nach. Im weiteren Verlauf trat die 35-Jährige wiederholt gegen die Tür und versuchte, die Einsatzkräfte mit Fußtritten zu treffen. Sie sperrte sich aktiv gegen die Maßnahmen und leistete erheblichen Widerstand. Zur Unterbindung weiterer Angriffe und zur Durchsetzung eines Platzverweises wurde sie gefesselt und zur Dienststelle gebracht. Auch während der Mitnahme kam es zu weiteren tätlichen Angriffen. Dabei wurde ein Beamter durch einen Tritt gegen das Schienbein verletzt. Zudem bespuckte die Beschuldigte die Einsatzkräfte. Nach erfolgter Belehrung äußerte sich die Wohnungslose nicht zu dem Sachverhalt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,41 Promille. Nach Hinzuziehung eines Arztes wurde die Gewahrsamsfähigkeit festgestellt. Die in Essen geborene Frau wurde anschließend in das Polizeigewahrsam Essen verbracht. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Björn Dahle Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.