Erpressungsversuch nach Chatkontakt – Polizei warnt erneut vor „Sextortion“
Kontakte über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste gehören für viele Menschen zum Alltag. Häufig entstehen dort zunächst unverbindliche Gespräche, aus denen sich ein intensiver Austausch entwickeln kann. Kriminelle nutzen genau diese Situation gezielt aus. Die Polizei weist deshalb erneut auf die Betrugs- und Erpressungsmasche der sogenannten "Sextortion" hin. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern "Sex" und "Extortion" (Erpressung) zusammen.
Bei dieser Vorgehensweise nehmen Täter über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste Kontakt zu potenziellen Opfern auf. Zunächst verlaufen die Gespräche meist unverfänglich. Nach einiger Zeit versuchen die Täter jedoch, die Unterhaltung in eine sexuelle Richtung zu lenken und die Betroffenen dazu zu bringen, intime Fotos oder Videos zu versenden. Anschließend folgt die Erpressung: Die Täter drohen damit, die Aufnahmen im Internet zu veröffentlichen oder an Freunde und Familienangehörige weiterzuleiten, falls kein Geld gezahlt wird.
Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Gifhorn zeigt, wie schnell sich eine solche Situation entwickeln kann. Ein 60-jähriger Mann wurde über die Plattform TikTok von einer angeblichen Frau angeschrieben. Zunächst unterhielten sich beide über alltägliche Themen. Im weiteren Verlauf schlug die Chatpartnerin vor, die Unterhaltung über den Messenger-Dienst WhatsApp fortzusetzen, worauf sich der Mann einließ.
Am folgenden Tag wurde der Chat zunehmend anzüglich. Die vermeintliche Frau übersandte schließlich ein Nacktbild und forderte den 60-Jährigen auf, ebenfalls ein entsprechendes Foto von sich zu schicken. Nachdem er dieser Aufforderung nachgekommen war, meldete sich plötzlich ein Mann. Dieser erklärte, dass es die angebliche Frau nie gegeben habe, und forderte von dem Geschädigten 5.000 Euro. Andernfalls würden die erhaltenen Nacktbilder im Internet veröffentlicht werden. Um den Druck zu erhöhen, bot der Täter sogar eine Ratenzahlung an. Als der 60-Jährige nicht auf die Forderung einging, reduzierte der Erpresser die verlangte Summe schrittweise. Der Mann zahlte jedoch nicht und erstattete schließlich Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei rät daher zu besonderer Vorsicht bei neuen Online-Kontakten.
So können Sie sich schützen:
- Seien Sie vorsichtig bei Kontaktanfragen von unbekannten
Personen in sozialen Netzwerken.
- Geben Sie persönliche Informationen wie Anschrift, Telefonnummer
oder Arbeitgeber nicht leichtfertig preis.
- Versenden Sie keine intimen Fotos oder Videos an Personen, die
Sie ausschließlich aus dem Internet kennen.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Geräte mit aktuellen Sicherheits-
und Virenschutzprogrammen ausgestattet sind.
- Sprechen Sie insbesondere mit Jugendlichen offen über mögliche
Gefahren im Internet.Wenn Sie Opfer einer solchen Erpressung geworden sind:
- Zahlen Sie kein Geld. Häufig folgen nach einer Zahlung weitere
Forderungen.
- Sichern Sie Beweise, etwa durch Screenshots von Chatverläufen
und Forderungen.
- Brechen Sie den Kontakt zu den Tätern sofort ab.
- Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Gifhorn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Nowak
Telefon: 05371 980-104
E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de