20260304-1-PDNMS-Neues Versicherungsjahr ab 1. März – Kontrolle von Versicherungskennzeichen bei Rollern und E-Scootern

Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 1. März weist die Polizeidirektion Neumünster darauf hin, dass für viele Kleinkrafträder ein neues Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Betroffen sind insbesondere Roller, Mofas sowie Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter. Die bisherigen Versicherungskennzeichen verlieren mit Ablauf des Monats Februar ihre Gültigkeit. Seit dem 1. März dürfen entsprechende Fahrzeuge nur noch mit dem neuen, gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Die jeweils aktuelle Kennzeichenfarbe wechselt jährlich und ist auf den ersten Blick erkennbar. Für das Versicherungsjahr 2026 wechselt die Farbe von grün auf schwarz. Wer sich mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr fortbewegt, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Polizeidirektion Neumünster wird in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen und dabei insbesondere auf den gültigen Versicherungsschutz von Rollern und E-Scootern achten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und alle Verkehrsteilnehmenden für die Bedeutung eines bestehenden Versicherungsschutzes zu sensibilisieren. Fahrzeughalterinnen und -halter werden gebeten, rechtzeitig für ein neues Versicherungskennzeichen zu sorgen und dieses ordnungsgemäß am Fahrzeug anzubringen. Für Rückfragen steht die örtlich zuständige Polizeidienststelle zur Verfügung. Polizeidirektion Neumünster Constanze Becker Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Neumünster Pressestelle Telefon: 04321-945 2222