Zahlreiche Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Hauptsächlich E-Scooter Fahrende betroffen – nochmaliger Hinweis auf Wechselpflicht zum 01. März jeden Jahres

Landkreis Cuxhaven. In dieser Woche wurden im gesamten Cuxland zahlreiche Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Betroffen waren hierbei hauptsächliche Fahrzeuge, welche ein so genanntes Versicherungskennzeichen benötigen, also unter anderem Roller, E-Bikes, bestimmte Krankenfahrstühle oder E-Scooter. Von den über 30 festgestellten Verstößen handelte es sich in 9 von 10 Fällen um E-Scooter Fahrende. Bereits in der vergangenen Woche hatten unter anderem die Polizeiinspektion Cuxhaven aber auch viele andere Institutionen und auch Versicherungen darauf hingewiesen, dass immer zum 01. März eines jeden Jahres die entsprechenden Versicherungen erneuert werden müssen. Hierbei wechseln die Versicherungskennzeichen jedes Jahr ihre Farbe. Für das aktuelle Versicherungsjahr gilt die Farbe schwarz inkl. der entsprechenden Jahreszahl. Bis zum 28.02.2026 galt die Farbe grün. Die Polizeiinspektion Cuxhaven weist nochmals auf die Wechselpflicht hin und betont gleichzeitig, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, die als solche nach gesetzlichen Vorgaben angezeigt und verfolgt werden muss. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass es im Falle eines Unfalls zu großen Problemen kommen kann, da die Versicherungen entstandende Schäden sowohl im Sach- als auch im Personenschäden eventuell nicht übernimmt. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Cuxhaven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stephan Hertz Telefon: 04721-573-104 E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de