Verkehrsaktion der Polizei – Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr
Vom 9. bis 15. März schaut die Polizei ganz genau hin: Die Einhaltung der Anschnallpflicht, das Tragen von Schutzhelmen und die vorschriftsmäßige Benutzung von Kindersitzen stehen im Fokus. Im gesamten Bereich der Polizeidirektion Osnabrück, vom Teutoburger Wald bis zur Ostfriesischen Küste, wird diesen "Lebensrettern im Straßenverkehr" eine Woche lang besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ziel der Schwerpunktkontrollen ist es, auf die Gefahren im Verkehr aufmerksam zu machen und an das Verantwortungsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu appellieren - für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer. Dabei hat die Polizei die Sicherheit der Jüngsten im Straßenverkehr besonders im Blick.
"Sicherheitsgurte, Kindersitze und Helme sind nach wie vor Lebensretter Nummer eins im Straßenverkehr", erklärt Polizeisprecher Lars Plogmann. "Der richtig angelegte Sicherheitsgurt rettet Leben und schützt vor schweren Verletzungen", so Plogmann weiter. Dabei benötigen Babys und Kinder als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen besonderen Schutz durch entsprechende Rückhaltesysteme. Auch bei größeren Kindern muss darauf geachtet werden, dass der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes so verläuft, wie bei einem Erwachsenen. "Ohne die richtige Sicherung haben Kinder im Auto ein siebenmal höheres Risiko durch einen Unfall schwer verletzt oder gar getötet zu werden", so Plogmann. Die Polizei wird deshalb auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer und ihre Sicherungspflicht im Auto besonders achten.
Doch nicht nur im Auto ist Vorsorge entscheidend. Auch das Tragen von Schutzhelmen rettet Leben. "Eltern sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen", so Plogmann. "Wenn ein Kind sieht, dass der Helm beim Radfahren genauso dazugehört wie das Anschnallen im Auto, steigt die Akzeptanz enorm. Sicherheit ist kein Zwang, sondern Ausdruck von Fürsorge", so erklärt der Polizist und Familienvater weiter.
Während die Gurt- und Kindersitzpflicht für Kinder im Auto bis zum 12. Lebensjahr oder einer Körpergröße von 150 cm längst zum gesellschaftlichen Konsens und gesetzlichen Standard gehört, klafft beim Fahrradfahren eine Lücke: Es gibt keine gesetzliche Helmpflicht. Doch Sicherheit beginnt nicht erst dort, wo der Gesetzgeber sie einfordert. Gerade weil der Gesetzgeber hier auf die Eigenverantwortung setzt, sind Eltern besonders in der Pflicht, ihre Kinder und sich selbst durch das konsequente Tragen eines Helms zu schützen.
Die Kontrollwoche findet im sogenannten RoadPOL-Verbund statt. Dieser stellt den Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedsländer der EU dar. Durch gemeinsame Aktionen sollen die europaweit häufigsten Unfallursachen bekämpft werden.
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Polizeidirektion Osnabrück
Lars Plogmann
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